Mehr als drei Jahre besteht nun Unklarheit über das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung für Arbeitgeber: Wann wird die Zeiterfassung verpflichtend? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun eine überraschende Entscheidung getroffen: Alle Arbeitgeber in Deutschland sind bereits verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.
Aufgrund von rechtlichen Auseinandersetzungen um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung der Arbeitszeiterfassung hat das BAG den § 3 Abs. § 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes vorgelegt: Das BAG hat entschieden, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Was hat nun oberste Priorität, wie soll die Arbeitszeiterfassung laut BAG-Urteil aussehen und drohen Klagewellen von Arbeitnehmern?
Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 entschieden: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt ab sofort und zwar für alle Arbeitgeber.
Arbeitgeber sollen sich dringend mit Möglichkeiten einer rechtssicheren Zeiterfassung auseinandersetzen und entscheiden, welches System für sie am besten geeignet ist, um es zeitnah einzuführen.
Das Urteil (1ABR 22/21) betrifft Themen wie flexibles und mobiles Arbeiten sowie Vertrauensarbeitszeit.
Der Gesetzgeber hat noch keine klaren Regelungen zur Arbeitszeiterfassung getroffen. Eine Einführung eines entsprechenden Systems zur Zeiterfassung ist jedoch für Arbeitgeber verpflichtend.
Kurz gesagt, für Unternehmen ohne Zeiterfassungssystem heißt es eines: Sie sollten sich dringend nach einer Lösung umsehen. Der Gesetzgeber hat zwar noch nicht klar und deutlich formuliert, was die entsprechenden Anforderungen an ein solches System sind, jedoch ist die Einführung ein Muss.
Die Aufgaben für das System zur Arbeitszeiterfassung sollten jedoch kein Geheimnis sein: Zeiten sollten einsehbar sein, Überstunden übersichtlich abgebildet werden und natürlich sollte das System Start- und Endzeiten der Arbeitszeiten sowie die Pausen zuverlässig aufzeichnen.
Unternehmen mit bereits eingeführten Systemen sollten sicherheitshalber nachprüfen, dass entsprechende Informationen auch wirklich dokumentiert werden. Noch sind die Freiheiten über solche Systeme nicht bekannt. Ein Risiko sollte daher seitens Arbeitgeber nicht eingegangen werden.
Rechtsanwälte halten es für unwahrscheinlich, dass Arbeitgeber ohne aktuell eingeführtem System zur Arbeitszeiterfassung nun mit Klagen rechnen sollten. Vor allem kleineren Unternehmen wird jedoch geraten, sich ab sofort darum zu kümmern, ein solches System in ihrem Betrieb einzuführen und Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Falls es an Zeit zur Recherche und Einführung eines mangelt, wird geraten die Dokumentation vorerst per Stundenzettel händisch notieren.
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