Durch das Arbeitszeitgesetz ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, allen Mitarbeitern regelmäßige Ruhepausen im Dienstplan zu gewähren (§ 4 ArbZG). Diese Regelung dient vor allem dazu, die Angestellten vor Überlastung zu schützen und die Leistungsfähigkeit über den Arbeitstag hinweg zu ermöglichen – auch bei einem längeren Schichtplan. Doch wie viel Pausenzeit steht einem Mitarbeiter eigentlich zu? Und besteht das Recht auf eine Vergütung? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Grundvorgaben im Gesetz zu finden sind und welche Rechte die Mitarbeiter haben.
Zeitliche Mindestvorgaben laut Arbeitszeitgesetz
Die Länge der Arbeitspause ist im Gesetz genau definiert: Bei einer täglichen Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden stehen dem Mitarbeiter 30 Minuten Pause zu. Wer täglich mehr als neun Stunden arbeitet, hat sogar Anspruch auf 45 Minuten. Es ist auch möglich, diese Pause in mehrere „kleine“ Pausen aufzuteilen, allerdings muss jede Erholungsphase dabei mindestens 15 Minuten betragen.
Diese Regelungen sind allerdings nur Mindestvorgaben und können von jedem Unternehmen individuell erweitert werden. In den meisten Firmen ist es üblich, jeden Tag zwischen 12-14 Uhr eine einstündige Pause zu gewähren. Es gibt aber auch abweichende Regelungen in Arbeits- und Tarifverträgen, die sich am jeweiligen Schichtplan des Mitarbeiters orientieren.
Gibt es einen Anspruch auf Vergütung?
Da die Pause generell nicht zur Arbeitszeit gehört, wird diese in den meisten Unternehmen nicht vergütet. Es steht dem Chef also durchaus zu, bei einem regulären Dienstplan von 9-18 Uhr nur acht Stunden zu vergüten. Hierbei ist wichtig, dass der Mitarbeiter auch tatsächlich die Möglichkeit hat, seine Pause zur Erholung zu nutzen. Wenn dies durch ein hohes Arbeitspensum erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, hat der Mitarbeiter das Recht auf Vergütung.
Übrigens: Falls die Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen unterbrochen wird, beispielsweise weil das Internet nicht funktioniert, darf die freie Zeit nicht als Pause abgerechnet werden. Der Grund: In diesem Fall sind die Angestellten in Bereitschaft und wissen nicht, wann sie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen müssen – eine angemessene Erholung wäre nicht möglich. Falls der Chef nach einem Meeting eine spontane Pause ankündigt, muss die Länge genau definiert sein, damit die Mitarbeiter sich ausruhen können. Kurzweilige Unterbrechungen, wie der Weg zur Kaffeemaschine oder zur Toilette, dürfen nicht als Pausenzeit im Dienstplan deklariert werden.
Transparente Planung mit einer Dienstplan-Software
Ein weiterer Faktor bezüglich der Erholung von Mitarbeitern ist das Gesetz zur Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Nach Feierabend muss sich jeder Mitarbeiter mindestens elf Stunden lang ausruhen können, ehe er sich wieder an den Schreibtisch setzt. Wer abends um neun Uhr den Laptop zuklappt, darf am nächsten Morgen frühestens um acht Uhr wieder mit der Arbeit beginnen. Dies muss in der Personaleinsatzplanung berücksichtigt werden.
Vor allem in Schichtbetrieben kommt es durch manuelle Listen und Tabellen immer wieder zu Konflikten im Dienstplan. Wenn die Pausen und Ruhezeiten händisch aufgeschrieben werden, entstehen schnell Überschneidungen und sogar Gesetzesverstöße. Aus diesem Grund setzen viele Unternehmen auf eine Personalplanung-Software: Die Schichtplan-App von Aplano erkennt Konflikte bezüglich der Pausenzeiten und optimiert die tägliche Planung. Mit dem intelligenten Dienstplan-Software sind die Pausenzeiten für alle Mitarbeiter einsehbar, auch mobil vom Smartphone aus.
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