Beim Arbeitsschutz geht es um all diejenigen Mittel und Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten eines Betriebes dienen. Ziel ist hier (laut ArbSchG) die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
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