Sobald sich ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber zu einer Arbeitsleistung verpflichtet, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Dieser Vertrag ist zweiseitig verbindlich, weil beide Vertragspartner, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Rechte als auch Pflichten haben. Arbeitgeber verpflichtet sich den Mitarbeiter zu vergüten, und der Arbeitnehmer verpflichtet sich eine entsprechende Arbeitsleistung für die Vergütung zu erbringen.
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