Sobald ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen seiner/ihrer Arbeit nicht nachkommen kann, muss er/sie sich bei dem Arbeitgeber krankmelden. Wann genau eine Krankmeldung erfolgen muss ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt und ist Teil der Betriebsvereinbarung und somit ein Bestandteil des Arbeitsvertrags. Wird der Arbeitgeber nicht zeitnah über den Ausfall durch die Krankheit informiert, ist er/sie berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen.
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