Die Definition der Mitarbeiterbeteiligung ist das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dieses Verhältnis geht weit über das klassische Arbeitsverhältnis hinaus. Mitarbeiterbeteiligung ist ein wirksames Instrument, um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen.
Es gibt folgende Unterschiede:
überbetriebliche Beteiligung: Diese wird in der Regel von Gewerkschaften angestrebt und umfasst die wichtigsten Instrumente wie gemeinsame Entscheidungen, Arbeitsregelungen, Investitionslöhne oder Vermögensbildung
betriebliche Beteiligung: Erfolgsbeteiligung, Kapitalbeteiligung, Belegschaftsaktie oder Stille Beteiligung
Bisher nimmt die Mitarbeiterbeteiligung (MAB) eine wichtige Stellung ein. Aber auch immaterielle, wie die Verbesserung der Unternehmenskultur und des Veränderungsprozesses, die Erweiterung des Wissenskapitals oder die Optimierung von Entscheidungs- und Arbeitsabläufen, Investitionen werden immer wichtiger. Grundsätzlich ist jede Art der Teilnahme freiwillig, meist in Form einer Betriebsvereinbarung. Diese müssen vom entsprechenden Arbeitsausschuss genehmigt werden. Die MAB wird vom Gesetzgeber über § 19a EStG oder über Kapitalaufbauleistungen (5. VermBG) finanziert.
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