Die Zeiterfassung oder auch Personalzeiterfassung (PZE) dient dazu, die Arbeitszeitdaten der Mitarbeiter durch Erfassungsgeräte zu erfassen und nach Sachgebieten den Personalressourcen der Unternehmensführung zuzuordnen. In Deutschland sind nur Systeme mit Anwesenheitserfassung üblich. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertrages sind im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten. Eine weitere Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist möglich. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Mitarbeiter sind keine weiteren arithmetischen Arbeitszeitberechnungen in Verbindung mit Produktivitätsprüfungen zulässig. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 müssen alle EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu zwingen, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer genau, objektiv und zuverlässig zu erfassen. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verfügen die nationalen Gesetzgeber über eine Vielzahl von Entscheidungen zur Gestaltung von Arbeitszeitnachweisen. Die Bundesregierung wird im nächsten Schritt die Details der Angelegenheit prüfen.
Heutzutage wird häufig eine online Zeiterfassungs-Software genutzt, welche Stempeluhr-Geräte z.B. ersetzt. Anhand dieser können Arbeitszeiten direkt über die App, am Tablet oder am Rechner erfasst werden, das erfolgt meist über eine PIN, welchen der Mitarbeiter bekommt, oder über Geolokalisation am Smartphone über die App. Sobald sich der Mitarbeiter im entsprechenden Radius am Arbeitsplatz befinden, schaltet sich die Stechuhr frei, und der Mitarbeiter kann seine Arbeitszeiten erfassen. Die Software gleicht diese Daten automatisch ab und dokumentiert die Start- und Endzeit der Schichten.
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