Wie flexibel Angestellte wirklich sein müssen
Wer nach einem Dienstplan mit wechselnden Schichten arbeitet, muss seine Freizeit bereits lange im Voraus planen. Tagesschicht, Spätschicht, Nachtschicht und Wechselschicht. Da ist schon eine gewisse Flexibilität gefragt. Aber umso ärgerlicher ist es, wenn der Vorgesetzte ganz spontan Schichten verschieben möchte. Dann muss der Angestellte plötzlich doch abends zu Arbeit, obwohl er für den Vormittag eingetragen war. Und schon sind alle Freizeitpläne hinfällig. Besonders ungünstig trifft es Familien mit Kindern. Doch was muss ein Arbeitnehmer tolerieren? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie flexibel Mitarbeiter tatsächlich sein müssen, wie kurzfristig Dienstplanänderungen vorgenommen werden dürfen und wie ein Schichtplaner Ihnen bei der optimalen Organisation von Dienstzeiten hilft.
Generelle Rahmenbedingungen
Ein Dienstplan, der einmal aufgestellt wurde, darf nicht einfach umgeworfen werden. Arbeitnehmer müssen das Privatleben ihrer Mitarbeiter respektieren. Laut einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin aus dem Jahr 2012 sollen Dienstplanänderungen mindestens 4 Tage im Voraus kommuniziert werden (Az. 28Ca 10243/12).
Sind spontane Überstunden erlaubt? Es gibt Tage an denen plötzliche Überstunden einfach nicht möglich sind: Die seit Wochen angekündigten Handwerker kommen, der lang ersehnte und schwer zu bekommende Termin beim Facharzt steht an oder das Kind liegt krank im Bett und braucht Fürsorge. Darf der Chef dann noch spontan zur Mehrarbeit verpflichten?
Auch Überstunden müssen vom Arbeitgeber bereits ausreichend im Voraus angekündigt werden. Die Vorwarnfrist, die vom Amtsgericht Berlin in diesem Fall als angemessen erachtet wurde, beträgt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ebenfalls 4 Tage. Diese Frist soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ihren privaten Verpflichtungen trotzdem nachgehen können. Die Vorwarnfrist gilt auch für Mitarbeiter, die einer generellen Verpflichtung zu Überstunden im Arbeitsvertrag zugestimmt haben.
Wenn ein Arbeitnehmer spontane Mehrarbeit verweigert, darf ihm nicht fristlos gekündigt werden (LAG Frankfurt, Az. 3 Sa 2222/04). Nur bei absoluten Notfällen können Mitarbeiter zu kurzfristig angekündigten Überstunden verpflichtet werden.
Der Krankheitsfall eines Kollegen ist beispielsweise kein Notfall. Der Arbeitgeber hat nämlich immer dafür zu sorgen, dass ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Mit krankheitsbedingtem Ausfall ist daher immer zu rechnen.
Dürfen Mitarbeiter kurzfristig nach Hause geschickt werden?
Ist es Arbeitgebern gestattet ihre zur Schicht angetretenen Mitarbeiter plötzlich nach Hause zu schicken? Hierauf gibt es eine klare Antwort: Nein! Selbst wenn der betreffende Mitarbeiter kurzfristig nicht beschäftigt werden kann und Arbeitsmangel herrscht, ist dies kein Grund einen Angestellten ohne Vorankündigung heim zu schicken.
Eine Ausnahme bildet hier beispielsweise der Defekt einer Maschine, der dazu führt, dass ein Mitarbeiter nun nicht an seinem Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Sein Arbeitgeber darf ihn in diesem Fall nach Hause schicken. Das Gehalt muss jedoch für die gesamte ursprünglich eingeplante Arbeitszeit weitergezahlt werden, da der Arbeitgeber für Betriebsstörungen das Risiko trägt. Der Mitarbeiter darf außerdem nicht dazu verpflichtet werden die nun ausfallende Arbeitszeit an einem anderen Tag nachzuarbeiten.
Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei Schichtzeiten?
Es liegt auf der Hand, dass sich Arbeitnehmer mit der Zeit auf eine bestimmte Schicht festlegen und sich an diese gewöhnen. Familien gelingt es auf diese Weise sich bei der Betreuung der Kinder abzuwechseln. Es ist daher wichtig zu erwähnen, dass es kein Gewohnheitsrecht auf bestimmte Arbeitszeiten gibt. Selbst wenn ein Arbeitnehmer bisher immer in einer bestimmten Schicht gearbeitet hat, darf er sich nicht darauf verlassen auch weiterhin in dieser zu arbeiten (BAG, Az. 5 AZR 849/06).
Wenn eine Stellenanzeige jedoch ausdrücklich für eine bestimmte Schicht ausgeschrieben war und der betreffende Arbeitnehmer jahrelang in dieser gearbeitet hat, darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht plötzlich ändern. Dies ist nur mit vorheriger Absprache und nach Zustimmung des betreffenden Mitarbeiters möglich. Auch der Vorgesetzte muss sich an die Regelungen im Arbeitsvertrag seiner Mitarbeiter halten.
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Ein Online-Dienstplan hilft Ihnen schnell und einfach mit Ihren Mitarbeitern zu kommunizieren, neue Schichtpläne in Echtzeit für alle zugänglich zu machen und Ihren Angestellten Freiheiten einzuräumen spontan Schichten untereinander zu tauschen oder sich gezielt für bestimmte Arbeitszeiten zu bewerben. Sie können alle Vorgänge bequem online und sogar per Dienstplan-App einsehen und sind immer informiert. Mit einem Online-Schichtplan können Sie und Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeit effizient organisieren. Personallücken werden im Voraus sichtbar. Bei Problemen in bevorstehenden Schichten meldet sich die intelligente Dienstplan-Software ganz automatisch bei Ihnen. Mit einem Online-Dienstplan haben Sie alles in der Hand.
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